Service
Hier finden Besuchende sowie Partner- und Fremdfirmen alle wichtigen Informationen zu den Sicherheitsbestimmungen und Zugangsregelungen für den Aufenthalt im Chemiepark Knapsack.
Neu am Standort?
Entdecken Sie den Chemiepark Knapsack bequem von Zuhause. Hier finden Sie die wichtigsten Informationen – von der Sicherheitsvorsorge am Standort bis hin zu den Verhaltensregeln für Ihren Aufenthalt.
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Sicherheitsbroschüre
Sicherheitsvorsorge im Chemiepark Knapsack zur Information der Öffentlichkeit nach §§ 8a und 11 der Störfallverordnung. -
Einleger Sicherheitsbroschüre
Hinweise zum Verhalten im Alarmfall - ein Hinweisblatt zum Herunterladen und Ausdrucken. -
Beileger Sicherheitsbroschüre
Informationen zu den letzten Vor Ort Besichtigungen nach § 17 Abs. 2 Störfall Verordnung im Chemiepark Knapsack. -
Standortregeln
Standortregeln gelten innerhalb des Chemieparks Knapsack und auf den zum Chemiepark gehörenden Flächen. -
Flyer Verhaltensregeln
Sicherheitsbestimmungen und Verhaltensregeln für den Aufenthalt im Chemiepark Knapsack.
Anfahrt
Seit 1907 ist der Chemiepark in Hürth-Knapsack zu Hause. Damit Sie uns jederzeit problemlos finden, haben wir hier für Sie Karten und Anfahrtsbeschreibungen zusammengestellt. Bevor Sie sich auf den Weg zu uns machen, beachten Sie bitte, dass Sie sich vor Betreten des Chemieparks einer Sicherheitsunterweisung unterziehen müssen. Planen Sie dafür bitte noch ein paar Minuten mehr ein.
Werksteil Knapsack
Verwaltung und zentraler Besucherempfang (Gebäude 0150):
YNCORIS GmbH Co. KG
Industriestrasse 300
50354 Hürth
Werksteil Hürth
Zentrale LKW-Einfahrt:
Chemiepark Knapsack
Industriestrasse 149
50354 Hürth
Zugang und Aufenthalt
Informationen über Zugangsregelungen und Abläufe sowie wichtige Hinweise vor dem Besuch und für den Aufenthalt im Chemiepark Knapsack.
HINWEISE FÜR PARTNER- & FREMDFIRMEN
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Mitarbeiter von Fremdfirmen haben sich vor Arbeitsantritt in der Fremdfirmenstelle im Werksteil Hürth (Tor II, Pförtner Hürth, Gebäude 9110, Mo.-Fr. 07.00-11.00 Uhr) anzumelden. Parkmöglichkeiten sind vor dem Gebäude 9110 vorhanden. Bei der Anmeldung werden der Personalausweis sowie ein Nachweis über den Arbeitsauftrag vom Auftraggeber benötigt. Bei Mitarbeitern mit ausländischer Staatsangehörigkeit ist ggf. die Vorlage eines gültigen Aufenthaltstitels sowie einer von der Ausländerbehörde im Aufenthaltstitel vermerkten gültigen Arbeitserlaubnis erforderlich. Befristungen der Erlaubnistitel hat der Auftragnehmer zu beachten.
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Vor Betreten des Werksgeländes wird der Fremdfirmenmitarbeiter mit dem so genannten Check-In (Sicherheitsunterweisung) in die grundlegenden Vorschriften und Regelungen zur Sicherheit und zum korrekten Verhalten innerhalb des Chemieparks Knapsack eingewiesen. Nach erfolgter Unterweisung hat der Fremdfirmenmitarbeiter eine Erfolgskontrolle in Form eines Tests zu absolvieren. Der Test kann bei Nichtbestehen maximal 2x wiederholt werden. Er steht in mehreren Sprachen zur Verfügung und ist ein Jahr lang gültig. Danach muss er erneut absolviert werden.
Eine spezifische Einweisung zum Arbeitsauftrag erfolgt durch den Auftraggeber bzw. den Betrieb. Bei Betreten des Betriebs muss sich der Fremdfirmenmitarbeiter vor Arbeitsantritt bei der Meldestelle anmelden. Beim Verlassen des Betriebs ist eine Abmeldung erforderlich.
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Bei einer Arbeitsdauer von weniger als 5 Arbeitstagen wird dem Fremdfirmenmitarbeiter ein Kurzzeitausweis mit Zugangsberechtigung für den Chemiepark Knapsack ausgestellt. Bei einer Tätigkeit im Chemiepark Knapsack von mehr als 5 Arbeitstagen wird ein Fremdfirmenausweis mit Lichtbild ausgestellt. Die Ausweise sind nicht übertragbar und Eigentum der YNCORIS. Bei Verlust oder Beschädigung wird eine Gebühr in Höhe von 28,20 € erhoben.
Ist ein Einfahren mit Kraftfahrzeugen in den Chemiepark notwendig, kann eine Einfahrgenehmigung beantragt werden. Diese ist nicht auf andere Personen oder Fahrzeuge übertragbar. Bei längerer Arbeitsdauer wird dem Fahrzeugführer eine gelbe Vignette ausgehändigt, die gut sichtbar am Fahrzeug anzubringen ist. Im Werk ist nur die Parkmöglichkeit zu nutzen, die vom Auftraggeber zugewiesen wurde. Das Befahren vom Betriebsgelände der Produktionsanlagen bedarf einer gesonderten Genehmigung des jeweiligen Betriebes. Alle Fahrzeuge müssen in Sachen Fahrtüchtigkeit und Ausstattung den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung (StVo) entsprechen.
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Vor Arbeitsantritt ist dem Werkschutz eine Liste des mitgeführten Materials und Werkzeugs abzugeben. Auf Verlangen muss entsprechendes Material vorgezeigt werden.
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Sowohl an den Toren als auch innerhalb des gesamten Chemieparks Knapsack werden Kontrollen von Ausweisen, Werkzeugen und Material, Parkplätzen, Geschwindigkeit, Autos und Taschen durchgeführt. Auf Verlangen sind dem Werkschutz alle mitgeführten Gegenstände vorzuzeigen.
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Sämtliche, im Rahmen des Auftrags bekannt gewordenen, betrieblichen oder geschäftlichen Daten sind streng vertraulich zu behandeln und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden.
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Den Weisungen der Sicherheitskräfte (Werkschutz, Feuerwehr) sind unbedingt Folge zu leisten. Ein Zuwiderhandeln wird mit Ermahnungen, Verwarnungen oder Werksverbot geahndet.
Neben den aufgeführten Zugangsregelungen für Fremdfirmen gelten die Sicherheits– und Standortregeln des Chemieparks Knapsack sowie die unternehmensspezifischen Regelungen des Auftraggebers.
HINWEISE FÜR BESUCHENDE
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Der CHEMIEPARK KNAPSACK umfasst zwei Werksteile mit jeweils eigenen Zufahrten. Für eine Anmeldung im Werksteil Hürth, begeben Sie sich bitte zum Pförter am Tor 2, Gebäude 9110. Die Anmeldung für den Werksteil Knapsack findet beim Pförtner in der Verwaltung, Gebäude 0150, statt. Bitte informieren Sie sich vor Ihrem Besuch über den Treffpunkt innerhalb des CHEMIEPARKS KNAPSACK und begeben sich beim Termin auf direktem Weg dorthin. Eine entsprechende Wegbeschreibung erhalten Sie vom Pförtner. Vor den Eingängen am Tor 2 im Werksteil Hürth als auch vor der Verwaltung im Werksteil Knapsack stehen Ihnen kostenlose Parkmöglichkeiten zur Verfügung.
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Bringen Sie bitte einen gültigen Lichtbildausweis (Personalausweis oder Reisepass) mit. Dieser muss bei der Anmeldung dem Pförtner vorgezeigt werden.
Danach werden Sie mit Hilfe unseres Check-Ins über die grundlegenden Vorschriften und Regelungen zur Sicherheit und zum korrekten Verhalten im Chemiepark Knapsack unterwiesen.
Nach erfolgter Unterweisung absolvieren Sie zur Erfolgskontrolle einen kurzen Test. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die Anmeldung etwa zehn Minuten dauern kann. Planen Sie diese Wartezeit mit ein.
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Für die Dauer des Aufenthalts im Chemiepark Knapsack wird ein Besucherausweis ausgestellt. Die Ausweise sind nicht übertragbar und Eigentum der YNCORS GmbH & Co. KG. Bei Verlust oder Beschädigung wird eine Gebühr in Höhe von 28,20 € erhoben. Fahren Sie mit dem Pkw auf das Gelände des Chemieparks, weisen wir darauf hin, dass die Regelungen der Straßenverkehrsordnung gelten. Bitte beachten Sie die Geschwindigkeitsbegrenzungen - im Werksteil Knapsack 20 km/h und im Werksteil Hürth 30 km/h.
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Vor Ihrem Besuch weisen Sie bitte den Werkschutz auf Ihre mitgebrachten Gegenstände wie Laptop u. ä. hin. Zeigen Sie bitte auf Verlangen entsprechende Gegenstände vor.
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Sowohl an den Toren als auch innerhalb des gesamten Chemieparks werden stichprobenartig Kontrollen von Ausweisen, mitgeführten Gegenständen, Parkplätzen, Geschwindigkeit und Fahrzeugen durchgeführt.
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Den Weisungen der Sicherheitskräfte (Werkschutz, Feuerwehr) sind unbedingt Folge zu leisten. Ein Zuwiderhandeln wird mit Ermahnungen, Verwarnungen oder Werksverbot geahndet.
Neben den aufgeführten Zugangsregelungen für Besucher gelten die Sicherheits- und Standortregeln des Chemieparks sowie die unternehmensspezifischen Regelungen der Standortunternehmen.